Mitglied werden

Beiträge für die Vereinsmitgliedschaft

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der VTH ist zunächst die Abgabe eines vollständig ausgefüllten Eintrittsformulars. Der Beitrag eines Vereinsmitglieds wird im wesentlichen bestimmt durch den allgemeinen Vereinsbeitrag. Er berechtigt an der Teilnahme von Übungsstunden in den meisten Abteilungen. Zusätzliche Beiträge fallen bei Aerobic, Kick & Fun, Tennis, Taekwondo, Kickboxen und Volleyball an.

Allgemeiner Vereinsbeitrag

Eine familienfreundliche Gestaltung zeichnet den allgemeinen Vereinstbeitrag aus, weil bereits ein Erwachsener und ein Kind als Familie angesehen werden: Die Einzelbeiträge für Kind und Erwachsener entsprechen dem Familienbeitrag. Wie preiswert der Sport für die ganze Familie sein kann, zeigt die folgende Übersicht:

Beitragsgruppemonatlicher Beitrag
Familien20,00 €
Erwachsener13,00 €
Kind, Schüler, Jugendlicher (bis 18 Jahre)7,00 €
Vollzeit-Schüler ab 18 Jahre und/oder Vollzeit-Student bis 27Jahre (nur bei jährlicher Vorlage der Schul- bzw. Studienbescheinigung)7,00 €
Senioren ab 65 Jahren6,00 €
Aufnahmegebühr (einmalig)20,00 €

Sonderbeiträge (je Mitglied pauschal)

  • Aerobic, Kick&Fun, Kickboxen und Taekwondo: 24,00 € jährlich
  • Volleyball Herren, Damen: 48,00 € jährlich

Sonderbeitrag Tennis

Die Tennissonderbeiträge fallen zusätzlich zum allgemeinen Vereinsbeitrag an.

Beitragskonto

Beitragsgruppejährlich
Ehepaar150 €
Erwachsener90 €
Schüler, Student ab 18 Jahre (nur bei jährlicher Vorlage der Schul- bzw. Studienbescheinigung)60 €
Kind, Jugendlicher 15 bis 18 Jahre60 €
Kind, Jugendlicher bis 14 Jahre (ab 2026)20 €

Die Beiträge werden über folgendes Konto abgewickelt:

  • IBAN: DE31 6605 0101 0013 0091 54 (Sparkasse Karlsruhe)

Beitragsermäßigung

Für Schüler, Studenten, Wehr- o. Zivildienstleistende, Rentner o.Pensionäre besteht die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung. Bei Vorlage einer Bescheinigung, dass Sie dem genannten Personenkreis angehören, kann ein diesbezüglicher Antrag schriftlich oder persönlich in unserer Geschäftsstelle gestellt werden. Wichtig ist die rechtzeitige Abgabe dieser Bescheinigung vor dem Beitragseinzug, letzter Termin ist der 31. Januar des laufenden Jahres. Für Anträge, die nach diesem Termin eingehen, kann kein Beitragsnachlass rückwirkend gewährt werden.

Und noch etwas: Satzungsgemäß kann auch sozial schwachen Mitgliedern auf begründeten Antrag der Mitgliedsbeitrag ermäßigt werden. Rentner/Pensionäre sollten den Antrag auch nur dann stellen, wenn es ihren finanziellen Gegebenheiten entspricht. Mancher Rentner/Pensionär stellt sich finanziell besser als ein noch Berufstätiger. Der Verein dankt es Ihnen.

Umzug, Änderung der Bankverbindung

Sind Sie umgezogen? Hat sich ihre Bankverbindung geändert?

Dann wird es höchste Zeit, uns das mitzuteilen. Postkarte, Brief, Fax oder Email genügt. Glücklicherweise hat die überwiegende Mehrheit (mehr als 90 Prozent!) unserer Mitglieder sich für das kostengünstige und für uns zeitsparende Lastschriftverfahren entschieden. Alle Rechnungszahler seien daran erinnert, dass für jede Buchung des Mitgliedsbeitrages, die nicht im Lastschriftverfahren erfolgt, 10 Euro als Verwaltungspauschale erhoben werden. Ausgenommen sind nur solche Mitglieder, die ihren Jahres-Beitrag unaufgefordert bis zum 31. Januar des laufenden Beitragsjahres in voller Höhe überweisen.

Geben Sie auf der Überweisung bitte unbedingt Ihre Mitgliedsnummer oder Name, Vorname und Geburtsdatum an! Und vergessen Sie nicht, Ihren Beitragspflichten nachzukommen, auch falls Sie ihre Mitgliedschaft bereits gekündigt haben sollten. Der Vorstand ist zum Beitragseinzug bis hin zum gerichtlichen Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren verpflichtet. So kommen weitere unnötige Kosten für den (Beitrags-)Schuldner hinzu und im Endeffekt steht sogar am Ende der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung mit Wirksamkeit zum 31. Dezember 2024 muss spätestens bis zum 30. September 2024 in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Danach eingehende Kündigungen gelten dann erst zum 31. Dezember 2025. Ein anderer ordentlicher Austrittstermin ist gemäß §7 unserer Vereinssatzung nicht möglich.

Geben Sie bei der Kündigung einer Familienmitgliedschaft bitte unbedingt alle Mitglieder an, deren Mitgliedschaft beendet werden soll. Außerdem muss die Kündigung von allen volljährigen Mitgliedern eigenhändig unterschrieben sein.

Ausscheiden aus der Familienmitgliedschaft

Bei bisheriger Familienmitgliedschaft und Erreichung der Volljährigkeit wird das Vereinsmitglied autmatisch ab dem 01. Januar des folgenden Jahres als reguläres Einzelmitglied geführt. Kommt dabei gleichzeitig eine Beitragsermäßigung (s.o.) in Betracht, so muss es selbst bis zum 31. Januar des folgenden Jahres einen entsprechenden Antrag stellen.

Sonderregel Mutter + Kind

Seit 01. Januar 2000 wird Kindern bis zu drei Jahren lt. Beschluss des Turnrates Beitragsfreiheit eingeräumt, wenn mindestens ein Elternteil (Mutter/Vater) Mitglied ist bzw. wird. Eine Einzelmitgliedschaft von Kindern unter 3 Jahren ist nicht möglich.